Wohnhaus Eisberg 20 Mietwohnungen in Holz-Hybrid Bauweise – Berlin-Moabit
rundzwei Architekten haben in Berlin-Moabit eine schmale Baulücke mit einem Wohnhaus in Holz-Hybrid-Bauweise geschlossen: Zur Straße hin zeigt sich der „Eisberg“ mit seiner hellen Aluminium-Fassade städtisch und kühl. Die nach Süden ausgerichtete Hofseite mit außenliegender Erschließung bietet maximale Offenheit, viel Licht und großzügige Balkone.
Das Niedrigenergiehaus wurde größtenteils aus wiederverwertbaren Materialien gebaut und nutzt das kleine Grundstück optimal aus: Auf nur 100 m² Grundfläche entstanden so 20 barrierearme Mietwohnungen.
Sowohl die unterschiedlichen Fassaden als auch die planerischen Eingriffe zur Flächenmaximierung prägen das Erscheinungsbild des Wohngebäudes: Straßenseitig vergrößert ein geschwungener Erker die Wohnungen. Hofseitig haben Marc Dufour-Feronce und Andreas Reeg den Treppenkern und den Fahrstuhl nach außen, in den Hof hinein verschoben.
Die Architekten legen großen Wert auf einfache, möglichst lokal produzierte und gleichzeitig funktionale Materialien: Anstelle von Glas wurden die Balkonbrüstungen und Treppenläufe mit einfachen Edelstahlnetzen gesichert, der Fahrstuhl mit einer Streckmetallverkleidung versehen und leuchtend goldgelb lackiert.
Brandschutz für Holz: einwandfrei und sicher
Die Baumaßnahmen erstreckten sich über zwei Bereiche: zum einen eine Baulückenschließung und zum anderen in die zweigeschossige Aufstockung eines Bestandsgebäudes. Eine reine Wohnnutzung ist vorgesehen. Der Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind jeweils in die Gebäudeklasse (GK) 5 einzustufen. Bei dem Bestandsgebäude aus dem Jahr 1957 handelt es sich um ein viergeschossiges unterkellertes Gebäude mit einem teilweise ausgebauten Dachbereich. Nach heutiger baurechtlicher Einstufung war der Bestandswohnungsbau in die GK 4 einzustufen.
Die besondere brandschutztechnische Herausforderung bestand darin, die Hybridbauweise aus Stahlbeton, Stahl und Massivholz sowohl bei der zweigeschossigen Aufstockung auf das Bestandsgebäude – das damit von der GK 4 in die GK 5 wechselt – als auch beim sechsgeschossigen (+DG) Neubau baurechtlich einwandfrei und sicher zu gestalten. Für den Nachweis der Genehmigungsfähigkeit waren zum damaligen Zeitpunkt umfangreiche Abweichungen hinsichtlich der Erstellung tragender bzw. raumabschließender Bauteile aus Holz erforderlich, die hinsichtlich der erforderlichen Schutzziele begründet und kompensiert werden mussten.