Definition und Klassifizierung

Definition Feuerbeständig in der DIN 4102

In der Anlage 0.1.1 zur Bauregelliste A Teil 1 werden den bauaufsichtlichen Benennungen die jeweiligen Klassen und Leistungsstufen zugeordnet, die zur Erfüllung des deutschen Sicherheitsniveaus mindestens erfüllt sein müssen. Der Begriff „feuerbeständig“ wird dort mit den Kürzeln „F90-A“ oder „F90-AB“ übersetzt, die der DIN 4102 Teil 2 entnommen wurden.
Diese Kürzel aus der DIN 4102 Teil 2 enthalten drei Angaben:

  • einen Buchstaben zur Beschreibung der Art des klassifizierten Bauteils, z. B. ein „F“ für tragende und raumabschließende Bauteile,
  • die Feuerwiderstandsdauer in Minuten während der das Bauteil die Anforderungen erfüllen muss (hier mindestens 90 Min.)
  • eine Kennzeichnung zum Brandverhalten (Baustoffklasse) der im Bauteil enthaltenen Baustoffe A bzw. AB. A bedeutet nicht brennbare Baustoffe und B brennbare Baustoffe. Der erste Buchstabe bezeichnet dabei die „wesentlichen“ Baustoffe und ein ggf. zweiter Buchstabe die „nicht wesentlichen“.

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Mediendurchführung durch feuerbeständige Wand Foto © BIS Walraven

Europäische Klassifizierung

Künftig sollen die bauaufsichtlichen Begriffe nach der Europäischen Norm DIN EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ Teil 1 (Brandverhalten) bzw. Teil 2 (Feuerwiderstand) definiert werden.

Die DIN EN 13501 ist jedoch als Technische Baubestimmungen noch nicht eingeführt. Bauprodukte, die nach dieser Norm klassifiziert sind (z. B. REI 90 aus Baustoffen mind. A2 s1 d0) bedürfen daher regelmäßig einer zusätzlichen deutschen Zulassung.

Im Zweifelsfall ist es ratsam sich für diese Fragen an Fachplaner zu wenden.

Veröffentlicht am 21. August 2019.