Definition und Klassifizierung
Definition Feuerhemmend in der DIN 4102
In der Anlage 0.1.1 zur Bauregelliste A Teil 1 werden den bauaufsichtlichen Benennungen die jeweiligen Klassen und Leistungsstufen zugeordnet, die zur Erfüllung des deutschen Sicherheitsniveaus mindestens erfüllt sein müssen. Der Begriff „feuerhemmend“ wird dort mit dem Kürzel „F30-B“ übersetzt. (Kürzel aus der DIN 4102 Teil 2 siehe feuerbeständig)
Die DIN 4102 Teil 2 stellt an Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 eine die Anforderung einer Feuerwiderstandsdauer von ≥30 Minuten. Diese Feuerwiderstandsdauer kann durch Brandversuche nachgewiesen werden, die in der DIN 4102 zu finden sind, oder sie wird durch Bauteile erfüllt, die in der DIN 4102 Teil 4 geregelt sind (geregelte Bauteile).
Weitere Anforderungen an diese Bauteile (Festigkeit, Tragfähigkeit, Durchbiegungsgeschwindigkeit etc.) werden im Abschnitt 5.2 der DIN 4102 Teil 2 aufgeführt. Diese gelten auch für Bauteile höherer Feuerwiderstandsdauer
- einen Buchstaben zur Beschreibung der Art des klassifizierten Bauteils, z. B. ein „F“ für tragende und raumabschließende Bauteile,
- die Feuerwiderstandsdauer in Minuten während der das Bauteil die Anforderungen erfüllen muss (hier mindestens 90 Min.)
- eine Kennzeichnung zum Brandverhalten (Baustoffklasse) der im Bauteil enthaltenen Baustoffe A bzw. AB. A bedeutet nicht brennbare Baustoffe und B brennbare Baustoffe. Der erste Buchstabe bezeichnet dabei die „wesentlichen“ Baustoffe und ein ggf. zweiter Buchstabe die „nicht wesentlichen“.
Europäische Klassifizierung für Feuerhemmend
Zur Anwendbarkeit der DIN EN 13501 siehe feuerbeständig.
