Definition und Klassifizierung

Definition Feuerhemmend in der DIN 4102

In der Anlage 0.1.1 zur Bauregelliste A Teil 1 werden den bauaufsichtlichen Benennungen die jeweiligen Klassen und Leistungsstufen zugeordnet, die zur Erfüllung des deutschen Sicherheitsniveaus mindestens erfüllt sein müssen. Der Begriff „feuerhemmend“ wird dort mit dem Kürzel „F30-B“ übersetzt. (Kürzel aus der DIN 4102 Teil 2 siehe feuerbeständig)

Die DIN 4102 Teil 2 stellt an Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 eine die Anforderung einer Feuerwiderstandsdauer von ≥30 Minuten. Diese Feuerwiderstandsdauer kann durch Brandversuche nachgewiesen werden, die in der DIN 4102 zu finden sind, oder sie wird durch Bauteile erfüllt, die in der DIN 4102 Teil 4 geregelt sind (geregelte Bauteile).

Weitere Anforderungen an diese Bauteile (Festigkeit, Tragfähigkeit, Durchbiegungsgeschwindigkeit etc.) werden im Abschnitt 5.2 der DIN 4102 Teil 2 aufgeführt. Diese gelten auch für Bauteile höherer Feuerwiderstandsdauer

  • einen Buchstaben zur Beschreibung der Art des klassifizierten Bauteils, z. B. ein „F“ für tragende und raumabschließende Bauteile,
  • die Feuerwiderstandsdauer in Minuten während der das Bauteil die Anforderungen erfüllen muss (hier mindestens 90 Min.)
  • eine Kennzeichnung zum Brandverhalten (Baustoffklasse) der im Bauteil enthaltenen Baustoffe A bzw. AB. A bedeutet nicht brennbare Baustoffe und B brennbare Baustoffe. Der erste Buchstabe bezeichnet dabei die „wesentlichen“ Baustoffe und ein ggf. zweiter Buchstabe die „nicht wesentlichen“.

Europäische Klassifizierung für Feuerhemmend

Zur Anwendbarkeit der DIN EN 13501 siehe feuerbeständig.

t30-2_s1_Feuerhemmende zweiflügelige Stahltür T30-2 Foto-Köhler & Bandl Feuerschutztüren
Feuerhemmende zweiflügelige Stahltür T30-2 Foto: Köhler & Bandl Feuerschutztüren

Veröffentlicht am 21. August 2019.