Enorme Schäden, hohe Kosten und Bauverzögerung bis zu komplettem Bauabbruch

Öfter als man denkt, kommt es auf Baustellen zu einem Brand. In der Schweiz geht man von durchschnittlich einem Brand pro Tag auf einer Baustelle aus – und das oft durch Nachlässigkeit. Nicht jeder Brand führt zum Ende der Bauarbeiten, manchmal ist es nur ein kleines Feuer, das schnell bemerkt und gelöscht werden kann. Manchmal führt ein Brand aber auch zu einer Katastrophe für den Bauherrn, wenn das Gebäude nicht mehr zu retten ist.

Warum sind Baustellen prädestinierte Opfer für Brände?

  • Es liegt brennbares, noch nicht verbautes Material herum.
  • Staub und ähnlicher Schmutz sind leicht entzündlich.
  • Parallel laufende Arbeiten, defektes Werkzeug.
  • Raumabschließende Bauteile und Anlagentechnik sind noch nicht verbaut (Trennwände, Türen, Brandmeldeanlagen).

Die häufigsten Ursachen für Brände sind

  • Elektrizität: Elektrobrände durch Kurzschlüsse an Geräten u. ä.
  • Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Trennschleifen, Flexen u. ä.)
  • Bauchemie (z. B. Klebstoffe, Lösungs- und Reinigungsmittel)
  • Überhitzung (z. B. heiß gelaufene Maschinen)

Unabhängig von der Art der Arbeiten (Schweißen etc.) entstehen Brände häufig auch durch

  • die ständigen Veränderungen im Baufortschritt
  • der Termin- und Kostendruck
  • die Arbeitsweise von Kleinbetrieben und Subunternehmern mit wenig ausgeprägtem Arbeitsschutz
  • das Zusammenwirken von mehreren Gewerken auf engstem Raum
  • Verständigungsprobleme
  • Menschliches Fehlverhalten
  • Brandstiftung

Zu diesen Grundursachen kommt ggf. noch das Wetter hinzu, wenn Trockenheit oder große Hitze einen Brand entfachen oder wenn starker Wind einen Brand beschleunigt.

Starke Verkohlungen an den Holzbalken und -wänden, aber das Tragwerk hat Stand gehalten (Schul-Neubau in Holzbauweise) (Foto: brandschutz plus)
Ein von Asbest befreites Hochhaus mit offenen Geschossen wartet auf den Umbau zu Wohnungen. (Foto: brandschutz plus)

Vorsichtsmaßnahmen

Um Baustellen sicherer zu machen, müssen Sicherheitsvorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 33) dringend eingehalten werden.

Diese Dinge sind dringend zu beachten:

  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) beauftragen für Baustellen, auf denen mehrere Gewerke parallel arbeiten
  • Fremdfirmen, die feuergefährliche Arbeiten ausführen, müssen einen Erlaubnisschein ausfüllen, auf dem Handlungsanweisungen vermerkt sind.
  • Feuerlöscher und/oder Wassereimer/Wasserschlauch immer parat halten
  • spezielle Behälter für ölgetränkte Lappen bereit halten
  • Gasflaschen ordentlich zudrehen, vor allem in Arbeitspausen und nach Arbeitsende
  • bei feuergefährlichen Arbeiten Umgebung frei von Brandlasten halten
  • besondere Vorsicht bei Chemikalien auf der Baustelle

Diese Broschüre der Versicherungskammer Bayern beschreibt die Ursachen von Bränden, zeigt Fallbeispiele und informiert ausführlich über Sicherheitsmaßnahmen.

Veröffentlicht am 29. Januar 2025.