Ein “preiswürdiges” Projekt
Nach der Anerkennung beim „Deutschen Holzbaupreis“ im Mai 2019 nun der „Berliner Holzbaupreis 2019“: Das Projekt „Gemeinschaftswohnen Wedding“ ist mehr als „preiswürdig“. Das beispielgebende Projekt in der Nähe des S-Bahnhofs Berlin-Wedding dient vielfachen Anforderungen: Es „absorbiert“ die erheblichen Lärmemissionen durch die angrenzende Bahntrasse, es löst einen hohen sozialen Anspruch für eine anspruchsvolle Durchmischung seiner Bewohner ein und natürlich tut der Holzbau allen Anforderungen des Brandschutzes für die Gebäudeklasse 5 Genüge.
In 98 Wohnungen und vier Gewerbeeinheiten wird, genossenschaftlich organisiert, ein experimentelles Vermietungskonzept umgesetzt, das einer klassischen Wohngemeinschaft ähnelt. Die Bewohner nutzen gemeinsam zentrale Bereiche wie Wohnküchen und Wohnflure. Die ganze Anlage umfasst drei Baukörper mit sechs Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
Der Berliner Holzbaupreis
Der Berliner Holzbaupreises ist ein Debut für die Hauptstadt. Erstmals wurde er im Juni 2019 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ausgelobt. Mit dem Preis will der Senat die steigende Zahl an konstruktiven Holzbauten in Berlin im Hinblick auf ökologisches und nachhaltiges Bauen unterstützen und dadurch innovative Bauweisen und die Baukultur fördern.
Dazu Senatsbaudirektorin Regula Lüscher: „Die durchgängig hohe Qualität der Einreichungen hat uns als Jury begeistert. Nach vielen Jahren, in denen im städtischen Kontext vor allem Beton, Glas und Stahl das Erscheinungsbild dominierten, nimmt Holz nun zusehends mehr Raum ein. Die Vielfalt der eingereichten Projekte zeigt dabei die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten des konstruktiven Holzbaus in einer Metropole und macht deutlich, dass ökologische und baukulturelle Ansprüche zu herausragenden Bauten führen“.
Reine Holzkonstruktion ab 1. OG
Ab dem ersten Obergeschoss besteht das Gebäude aus einer reinen Holzkonstruktion samt Fahrstuhlschacht und ohne aussteifendes Betontreppenhaus. Im Innern des Hauses bleiben tragende Holzbauteile an den Decken, Unterzügen und Stützen sichtbar, unbehandelte Douglasie dient als Außenbekleidung.
Umfangreiche Abweichungen erforderlich
Für die Genehmigungsfähigkeit des Gebäudes waren zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung (März 2017) noch umfangreiche Abweichungen von der Bauordnung Berlin (BauO Bln) erforderlich:
- Die Anforderung an die tragenden und aussteifenden Bauteile „feuerbeständig und nichtbrennbar“ wird in den oberirdischen Geschossen (1. OG bis 5.OG) nicht erfüllt. Die Tragkonstruktion des Gebäudes ist aus brennbaren Baustoffen geplant.
- Die Oberflächen der Fassade bestehen im Außenbereich des 1. – 5.OG abweichend aus normalentflammbaren Baustoffen (Holz). Ausgenommen davon sind sämtliche Wandflächen der Fassade in den beiden „Canyons“ in dem sich die „sicheren Außentreppenräume“ befinden.
- Die Anforderung an die Trennwände „feuerbeständig und nichtbrennbar“ wird in den oberirdischen Geschossen (1. OG bis 5.OG) nicht erfüllt. Die Konstruktion sieht ab dem 1. OG brennbare Trennwände aus Holz vor.
- Die Anforderung an die Decken „feuerbeständig und nichtbrennbar“ wird in den oberirdischen Geschossen (1.OG bis 5.OG) nicht erfüllt. Die Deckenkonstruktion ab dem 1. OG sind als Holzdecken mit brennbaren und sichtbaren Holzoberflächen geplant.
- Die Anforderung an die Fahrschachtwände „feuerbeständig und nichtbrennbar“ wird nicht erfüllt. Die Konstruktion ist ab dem 1. OG aus Wänden mit brennbaren Baustoffen aus Holz geplant.
Fehlende Rettungswege
Eine weitere Abweichung ergab sich aus der Enge der angrenzenden Lynarstraße. Parkende Autos sowie die Allee aus Birken machten dort die Aufstellung von Feuerwehrwagen mit Drehleitern zur Rettung von Personen aus den Fenstern der Wohnungen nicht möglich.
- Die Anforderung an die Rettungswege, dass für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss zwei Rettungswege vorhanden sein müssen, ist in den Wohnungen und Gewerbeeinheiten nicht erfüllt. Es ist nur ein Rettungsweg geplant.
Zur Herstellung ausreichender Rettungswege wurden deshalb sichere Außentreppenräume in der Art außenliegender Sicherheitstreppenräume geplant und gebaut. Die Ausgänge ins Freie konnten so gemäß dem Risiko analog eines Zugangs zu einem Sicherheitstreppenraum (sicherer Außentreppenraum) eingestuft werden, bei dem ebenfalls nur ein Rettungsweg erforderlich ist.
Um die Besonderheit des Nutzungskonzepts brandschutztechnisch abzusichern und zur Kompensation der Abweichungen wurden anlagentechnische Maßnahmen vorgesehen.
Überwachung und Alarmierung
Für eine zeitnahe Evakuierung der Nutzungseinheiten über die Sicherheitstreppenräume wurden funkvernetzte Rauchwarnmelder (RWM) zur frühzeitigen Alarmierung der Bewohner und anwesender Personen mittels akustischer Signale vorgesehen. Es werden alle Aufenthaltsräume, Flure und Schleusen, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, überwacht. Die Rauchwarnmelder müssen entsprechend der Bedienungsanleitung geprüft und gewartet sowie mindestens einmal im Jahr einer Sicht- und Funktionskontrolle unterzogen werden.
Sicherheitsbeleuchtung
Die sicheren Außentreppenräume wurden mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet, um ein sicheres Verlassen aus den Nutzungseinheiten zu gewährleisten. Sie ist netzstromversorgt und zur Sicherheit akkugepuffert ausgeführt. Diese Sicherheitsstromversorgung dient der Überbrückung über einen begrenzten Zeitraum. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wird ein Funktionserhalt von 30 Minuten gewährleistet.
Veröffentlicht am 11. November 2019.