Abgrenzung der Honorare und Leistungen von Architekten und der Honorare und Leistungen von Planern und Bauleitern für den vorbeugenden Brandschutz

Brandschutz ist ein integraler Bestandteil der Planung und Bauausführung eines Gebäudes. Staatliche Stellen – wie Bauaufsichtsbehörden und Feuerwehrdienststellen – ziehen sich in den letzten Jahren auf Basis geänderter Bauordnungen mehr und mehr aus Prüfung und Überwachung des Brandschutzes zurück.

Diese Aufgabenstellungen werden zunehmend von geeigneten Fachplanern und Prüfern übernommen, die durch den Bauherrn zu beauftragen sind.
Der Architekt als Entwurfsverfasser und Bauleiter hat in seiner Funktion als oberster Vertreter des Bauherrn und als Koordinator eine hohe Verantwortung für die brandschutzkonforme Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen.

Baulicher Brandschutz

Unter den baulichen Brandschutz fallen alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden.
Zum baulichen Brandschutz zählen insbesondere

  • die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • die Bildung von Brandabschnitten z. B. durch Brandwände
  • die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z. B. zum Schutz vor besonders brandgefährlichen Bereichen.

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Anforderungen des baulichen Brandschutzes, Grafik: brandschutz-plus-eberl-pacan-brandschutzplaner

Anlagentechnischer Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz lässt sich in zwei Bereiche gliedern:

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung wie Lüftungs- und Elektrotechnik spielt in modernen Gebäuden eine zunehmend größere Rolle. Einerseits werden zusätzliche Zündquellen und Brandlasten (Elektroanlagen und –leitungen) geschaffen, andererseits müssen umfangreiche Leitungsanlagen durch bauliche Brandabschottungen geführt werden (Lüftungsleitungen durch Brandabschnitte). Intelligenter Brandschutz in der Anlagentechnik sorgt für Sicherheit ohne die Funktion und den Nutzen dieser Anlagen zu beeinträchtigen.

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung kann baulich (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnisch (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) gelöst werden.

Brandschutz durch Technische Einrichtungen und Anlagen

Durch technische Anlagen realisierbarer Brandschutz ist die Gesamtheit aller der Brandschutzmaßnahmen, die durch Nutzung spezieller Anlagen und technischer Mittel erreichbar ist. Dazu zählen sowohl präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung).
Wesentlich zur Verbesserung des Brand- und Umweltschutzes tragen bei:

  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14 675
  • Feuerlöschanlagen
  • natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18 232
  • Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.

Technische Anlagen können auch ungewollte Einschränkungen von Nutzungen durch bauliche Brandschutzmaßnahmen minimieren, z. B. Feuerschutzabschlüsse, die, durch Rauchmelder gesteuert, Türen offen halten und dadurch Störungen von Betriebsabläufen verhindern.

Organisatorischer Brandschutz

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen müssen durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden, wie z. B.:

  • Instandhaltung, Wartung, Nutzung und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z. B. Löschgeräten
  • Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
  • Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Not-fall (Notruf Feuerwehr),
  • Aufstellen einer detaillierten Brandschutzordnung für bestimmte Personen (z. B. Brand-schutzbeauftragte) mit speziellen Aufgaben (z. B. Ergreifen von Löschmaßnahmen, Ab-schalten von Anlagen, Einweisen der Feuerwehr, Evakuierung von Räumen oder das Feststellen der Vollzähligkeit aller Personen).

Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes ist:

*Gefahr der Brandentstehung zu minimieren,

  • effektive und frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung,
  • Rettung besonders gefährdeter Personen,
  • Minimierung von Folgeschäden.

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Der abwehrende Brandschutz - eine wichtige Aufgabe der Feuerwehr, Foto: Archiv

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere hilfeleistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergreifen, um die direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.

Veröffentlicht am 18. November 2019.