Anforderungen, Dimensionierung und die richtige Anzahl

Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

Gebäude dürfen auf Grundstücken nur errichtet werden, wenn diese an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder über eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt erschlossen sind.

Für die Feuerwehr ist ein geradliniger Zu- oder Durchgang herzustellen zu

  • Gebäuden, deren zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Feuerwehrleitern) führt.
  • rückwärtigen Gebäuden.

Für die Feuerwehr ist eine Zu- oder Durchfahrt für Hubrettungsfahrzeuge zu schaffen

  • wenn die Oberkante der Brüstung von Fenstern oder Stellen, die als zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr dienen, >8 m über Gelände liegt,
  • wenn Gebäude, ganz oder mit Teilen >50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind.

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

Tragfähigkeit, Breiten, Höhen, Kurven, Neigungen, Freihaltung, Kennzeichnung usw. von Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen auf Grundstücken können gemäß der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz festgelegt werden, soweit das jeweilige Bundesland nicht eine eigene Richtlinie dafür erlassen hat (z. B. Brandenburg oder Bayern).

Anzahl von Flucht- und Rettungswegen

Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum … müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; (§ 33 (1) MBO).

Die Forderung nach zwei voneinander unabhängigen bauaufsichtlichen Rettungswegen geht davon aus, dass z. B. bei einem Brand einer der beiden Flucht- und Rettungswege ausfallen kann und eine Flucht bzw. Rettung von Menschen und Tieren dann nicht mehr möglich wäre.

Der erste Rettungsweg muss dabei immer baulich hergestellt werden (Ausgang ins Freie im Erdgeschoss, Treppen in Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen).

 

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Feuerwehrfahrzeug im Einsatz Foto: Kenny Holston

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann entweder ebenfalls als baulicher Rettungsweg erforderlich sein (z. B. bei Sonderbauten) oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Leitern, Hubrettungsfahrzeuge) führen.

Ein zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg ist dann nicht erforderlich, wenn die Rettung von Menschen und Tieren über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

Dimensionen von Flucht- und Rettungswegen

Länge

Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. (§ 35 (2) MBO).

Für den ersten bauaufsichtlichen Rettungsweg gilt in der MBO eine Beschränkung der zulässigen Länge von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums auf ≤35 m. Die Entfernung wird in der Regel in Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile gemessen.

Je nach Art und Nutzung von Sonderbauten oder Arbeitsstätten können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden (siehe Brandschutztechnische Anforderungen nach Sonderbauvorschriften).

Breite

Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. (§ 34 (5) MBO).

Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. (§ 36 (2) MBO).

Die (Mindest-)Breite von bauaufsichtlichen Rettungswegen (Treppen) für Gebäude, die keine Sonderbauten sind (z. B. Wohngebäude, Gebäude mit Büro- oder Verwaltungsnutzung) kann nach Tabelle 1 der DIN 18065 (eingeführte technische Baubestimmung – ETB) bemessen werden:

din18065tabelle1_DIN 18065 Tabelle 1_Grenzmaße - Fertigmaße im Endzustand - Auszug
DIN 18065 Tabelle 1: Grenzmaße (Fertigmaße im Endzustand) - Auszug

Veröffentlicht am 22. Juli 2019.