Keine einheitliche Definition
Das Brandschutzkonzept wird in der Regel als die objektspezifische Gesamtheit aller erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, um die vorhandenen Risiken zu beherrschen und die relevanten bzw. definierten Schutzziele zu erreichen bezeichnet.
Obwohl der Begriff Brandschutzkonzept im vobeugenden Brandschutz und im Baugeschehen häufig gebraucht wird, gibt es jedoch keine einheitliche Definition. Folglich wird er von verschiedenen Bundesländern, Behörden und Organisationen mit unterschiedlichen Inhalten verwendet.
Entsprechend dieser Definition kann die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBO) zusammen mit den Sonderbauvorschriften als bauaufsichtliches Muster-Brandschutzkonzept betrachtet werden.
Ein Brandschutzkonzept wäre danach in der Regel erforderlich, bei
- Abweichungen von der Bauordnung
- Sonderbauten für die es Sonderbauvorschriften gibt (geregelte Sonderbauten), wenn von diesen abgewichen wird,
- Sonderbauten für die keine Sonderbauvorschriften bauaufsichtlich eingeführt sind (ungeregelte Sonderbauten).
Das Brandschutzkonzept kann daher zum Teil mit dem Brandschutznachweis gleich gestellt oder mit diesem zusammen als ein Dokument aufgestellt werden.
Während der Brandschutznachweis nur zum Nachweis des Brandschutzes bis zur Baugenehmigung notwendig ist, kann die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei der Bauausführung im Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden.
BRANDSCHUTZKONZEPT (WIKIPEDIA)
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn
- von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
- oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.
Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner.
Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so nennt. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab.
In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein.
Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, entwickelt man in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes.
BRANDSCHUTZKONZEPT (BAUORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN – NRW)
Mit der Novellierung der Landesbauverordnung NRW zum 1. Juni 2000 sind für Sonderbauten Brandschutzkonzepte durch Sachverständige zu erstellen (§ 69 Abs. 1 und § 54 Abs. 2 Nr. 19 BauO NRW).
Hiermit wurde für den Bauherrn die Möglichkeit geschaffen, durch Erleichterungen oder Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen bzw. Vorschriften, die explizit im Brandschutzkonzept dargestellt sind, besondere architektonische und nutzerspezifische Vorstellungen an das Bauwerk zu realisieren.
In § 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) wird genau vorgegeben, welche Angaben das Brandschutzkonzept enthalten muss. Das Brandschutzkonzept ist demzufolge eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und anlagetechnischen, des betrieblichen und des abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten.
BRANDSCHUTZKONZEPT (VEREINIGUNG ZUR FÖRDERUNG DES DEUTSCHEN BRANDSCHUTZES E.V. – VFDB)
Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus
- Vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz,
- Organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und
- Abwehrendem Brandschutz.
Unter Berücksichtigung
- der Nutzung,
- des Brandrisikos und
- des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.
Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten.
Das Brandschutzkonzept muß auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Es sind dann die angewandten Nachweisverfahren und die zugrunde gelegten Parameter, insbesondere Brandszenarien, detailliert darzulegen. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können abgeleitet werden aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer.
Sofern das Brandschutzkonzept als Begründung für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften herangezogen werden soll, ist auf diese Abweichungen einzugehen.
BRANDSCHUTZKONZEPT (VERBAND DER SCHADENVERSICHERER E.V. – VDS)
Durch Brandschutzmaßnahmen soll
- die Entstehung von Bränden verhindert und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt werden,
- erreicht werden, dass Brände möglichst schon im Entstehen erkannt und bekämpft werden sowie
- Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abgewendet und eine Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit verhindert bzw. minimiert werden.
Die Umsetzung dieser Schutzziele erfolgt mit Hilfe eines Brandschutzkonzeptes.
Ein wirkungsvoller Brandschutz kann nur durch ein auf den Betrieb abgestimmtes Gesamtkonzept – auch ganzheitliches Brandschutzkonzept genannt – erreicht werden, in dem die in diesem Leitfaden enthaltenen Einzelmaßnahmen optimal kombiniert werden.
Damit soll neben der Gewährleistung des Personenschutzes und Berücksichtigung des Umweltschutzes gemäß gesetzlichen Vorgaben insbesondere erreicht werden
- die Aufrechterhaltung der Produktions- und Lieferfähigkeit
- die Erhaltung der Marktstellung
- die Vermeidung von Imageverlusten
- die Sicherstellung von Sach- und Vermögenswerten
- Bewahrung der Kreditwürdigkeit
- Bewahrung der Versicherbarkeit
- Schaffen von Voraussetzungen einer günstigen Prämiengestaltung in der Feuerversicherung.
Dieses Konzept sollte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes konkretisiert werden.
Für spezielle Einrichtungen sowie auf die Bedürfnisse einzelner Branchen und Betriebe abgestimmte Konzepte stehen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 21. Juli 2019.