(Fachbauleitung Brandschutz)

  • Steht Bauherrn und Architekten von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme und Nutzung des Gebäudes beratend zur Seite.
  • Garantiert eine korrekte Umsetzung aller konzipierten und geplanten Brandschutzmaßnahmen vor Ort.
  • Setzt die brandschutztechnischen Erfordernisse aus dem Brandschutzkonzept in der Detailplanung um.
  • Findet die baurechtlichen, technischen und terminlichen Lösungen.
  • Erkennt Ausführungsfehler bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und hilft sie zu beheben.
  • Koordiniert die Teilabnahmen der technischen Brandschutzanlagen und relevanten Bauteile
  • Organisiert und nimmt Teil an Abnahmen mit Ausführenden und Behörden.
  • Erstellt die Objektdokumentation als Grundlage für den Brandschutzbeauftragten.

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Kooperativer Partner aller am Bau beteiligten Parteien mit sicherem Umgang mit Vorschriften, Regeln und Verwendbarkeitsnachweisen.

Je besser die Schnittstellen des brandschutztechnischen Bau- und Objektüberwachers zu den anderen Beteiligten am Bau definiert sind und die Aufgaben festgelegt sind, umso besser gelingt das Projekt.

Daraus resultiert eine Differenzierung in drei Leistungstiefen:

  • Stufe 1: als Grundleistung in der Prüfung auf “prinzipielle Übereinstimmung”
  • Stufe 2: als besondere Leistung einer “systematisch-stichprobenartigen Kontrolle”
  • Stufe 3: als zusätzliche/ außergewöhnliche Leistung der baubegleitenden Qualitätssicherung”

In dieser Differenzierung kann der jeweils geschuldete Werkerfolg für die einzelnen Stufen sehr gut und eindeutig definiert werden.

Quelle: Leistungen für Brandschutz Heft 17 der AHO-Fachkommission Brandschutz

Veröffentlicht am 21. August 2020.