Für eine bauaufsichtliche Genehmigung ist ein Brandschutznachweis erforderlich

LEISTUNGEN GEMÄSS § 67 BAUORDNUNG BERLIN (BAUOBLN)

Auf Basis der vom Bauherrn vorgesehenen Baumaßnahmen erstellen wir den gemäß § 67 BauOBln erforderlicher Brandschutznachweis.
Dieser wird dann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 bzw. 5 und bei Sonderbauten zur Prüfung durch den Prüfingenieur für Brandschutz bzw. die Bauaufsicht eingereicht.

Im Zuge von (Orts-)Terminen beraten wir den Bauherr und die Architekten zu einem hinsichtlich Sicherheit und Kosten optimierten Brandschutzkonzept unter Berücksichtigung der nutzungsbedingten und gestalterischen Lösung.

Der abgestimmte Nachweis wird von uns in Besprechungstermine mit dem Bauamt/Prüfingenieur und ggf. der Feuerwehr im Prüfverfahren laufend begleitet und bei Bedarf ergänzt oder erläutert.

Der Brandschutznachweis – Eine Einführung

DER BRANDSCHUTZNACHWEIS BEINHALTET IN DER REGEL:

  1. die wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen an das geplante Bauvorhaben auf Basis der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
  2. Untersuchungen zur brandschutztechnischen Vereinfachungen für die Konstruktion und Abwägung entfallender oder zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen.
  3. qualifizierte Brandschutzpläne (Visualisierung des Brandschutzkonzepts) mit Darstellung der Anforderungen an Bauteile und Baustoffe.

HINWEISE:

Nebenkosten wie Fahrtkosten, Post- und Fernmeldegebühren sind im Honorar enthalten. Sonstige Nebenkosten, insbesondere Paus- und Vervielfältigungskosten, Kosten für eine Beratung bei der Feuerwehr (ca. 100 €), Kosten für Nachweise der Löschwasserversorgung (ca. 10 €), werden auf Nachweis abgerechnet.

Wir beginnen unmittelbar nach Vertragsabschluss mit den Arbeiten zum Brandschutznachweis und stellen ihn in der Regel spätestens 10 Arbeitstage nach Abschluss des Vertrages und Übergabe der vollständigen Unterlagen fertig.

Veröffentlicht am 15. September 2020.