(Fachbauleitung Brandschutz)
- Steht Bauherrn und Architekten von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme und Nutzung des Gebäudes beratend zur Seite.
- Garantiert eine korrekte Umsetzung aller konzipierten und geplanten Brandschutzmaßnahmen vor Ort.
- Setzt die brandschutztechnischen Erfordernisse aus dem Brandschutzkonzept in der Detailplanung um.
- Findet die baurechtlichen, technischen und terminlichen Lösungen.
- Erkennt Ausführungsfehler bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und hilft sie zu beheben.
- Koordiniert die Teilabnahmen der technischen Brandschutzanlagen und relevanten Bauteile
- Organisiert und nimmt Teil an Abnahmen mit Ausführenden und Behörden.
- Erstellt die Objektdokumentation als Grundlage für den Brandschutzbeauftragten.
Je besser die Schnittstellen des brandschutztechnischen Bau- und Objektüberwachers zu den anderen Beteiligten am Bau definiert sind und die Aufgaben festgelegt sind, umso besser gelingt das Projekt.
Daraus resultiert eine Differenzierung in drei Leistungstiefen:
- Stufe 1: als Grundleistung in der Prüfung auf “prinzipielle Übereinstimmung”
- Stufe 2: als besondere Leistung einer “systematisch-stichprobenartigen Kontrolle”
- Stufe 3: als zusätzliche/ außergewöhnliche Leistung der baubegleitenden Qualitätssicherung”
In dieser Differenzierung kann der jeweils geschuldete Werkerfolg für die einzelnen Stufen sehr gut und eindeutig definiert werden.
Quelle: Leistungen für Brandschutz Heft 17 der AHO-Fachkommission Brandschutz
Veröffentlicht am 21. August 2020.