Definition und Anforderung an die Baordnung

Definition:

Das Bauteil ist im Bauwesen ein Teil einer baulichen Anlage (z. B. eines Gebäudes). Der Bauteil (Gebäudeteil) als „funktionelles Element eines Gebäudes“ ist hier nicht gemeint. Bauteile sind z. B. Wände, Decken oder Dächer. Sie werden aus Baustoffen in einer Bauart zusammengefügt.

Anforderungen aus der Bauordnung

Die Bauordnung unterscheidet Bauteile mit folgenden Anforderungen:

  • feuerbeständige
  • hochfeuerhemmende
  • feuerhemmende Bauteile.

Zusätzlich werden sie nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in:

  1. Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen,
  2. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben,
  3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht-brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben,
  4. Bauteile aus brennbaren Baustoffen.

Tragende/aussteilfende und raumabschließende Bauteile

Für den Brandschutz wichtig werden Bauteile, wenn sie gemäß der Bauordnung Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes erfüllen müssen.

Bauteile, die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen, sind entweder tragend/aussteifend (z. B. Stützen) oder raumabschließend (z. B. Brüstungen).

Tragende und aussteifende Konstruktionen mit Feuerwiderstand sorgen dafür, dass die gesamt Konstruktion innerhalb einer bestimmten Zeit nicht einstürzt und ermöglichen damit die Rettung von Menschen und Tieren sowie Löschangriffe der Feuerwehr.

Raumabschließende Bauteile mit Feuerwiderstand hindern einen Brand über einen definierten Zeitraum daran, sich unkontrolliert auszubreiten.

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Die Wand als raumabschließendes Bauteil, Foto: Archiv

Veröffentlicht am 18. März 2019.