Arten des Brandschutzes
Baulicher Brandschutz
Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum “Baulichen Brandschutz”, z. B.
- die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
- die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
- die Bildung von Brandabschnitten z. B. durch Brandwände
- die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z. B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.
Wesentliche Kriterien sind dabei:
- das Brandverhalten von Baustoffen
- der Feuerwiderstand der Bauteile
- die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der “Anlagentechnische Brandschutz” gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:
Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung
Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
Brandschutz durch Technische Einrichtungen und Anlagen
Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum “Anlagentechnischen Brandschutz”: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
Die wichtigsten Anlagen für den Brandschutz sind:
- Brandmeldeanlagen nach DIN 14 675
- Feuerlöschanlagen
- natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18 232
- Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.
Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magneten offen gehalten, die von Rauchmelder überwacht werden und schließen dann im Brandfall automatisch. Störungen des normalen Betriebsablaufs werden so verhindert.
Organisatorischer Brandschutz
Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden i. d. R. durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z. B.:
- Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z. B. Löschgeräten
- Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
- Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr),
- Aufstellen einer detaillierten Brandschutzordnung für bestimmte Personen (z. B. Brandschutzbeauftragte) mit speziellen Aufgaben (z. B. Ergreifen von Löschmaßnahmen, Abschalten von Anlagen, Einweisen der Feuerwehr, Evakuierung von Räumen oder das Feststellen der Vollzähligkeit aller Personen).
Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes ist: - effektive und frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung,
- Rettung besonders gefährdeter Personen,
- Minimierung von Folgeschäden.
Veröffentlicht am 15. Januar 2020.