Definition, Wartung und die richtige Handhabung
Definition
Ein Feuerlöscher ist ein Kleinlöschgerät zum Ablöschen von Klein- oder Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch Druck ausgestoßen wird.
Einteilung
Die Einteilung der Feuerlöscher erfolgt nach der Art und Wirkung des Löschmittels.
Druckerzeugung
Um Feuerlöscher verwenden zu können, muss man erst einen Druck im Inneren des Löschers aufbauen. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Druckerzeugungsarten:
- Aufladelöscher aus Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter, Löschmittel und Treibgas sind getrennt.
- Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher): Löschmitte und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter.
Bei Dauerdrucklöschern besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Richtige Handhabung
Die richtige Handhabung eines Feuerlöschers ist einfach und in wenigen Minuten erlernbar. Im Brandfall kann daher jeder eine wertvolle erste Hilfe leisten, größere Schäden vermeiden und vielleicht Menschenleben zu retten. Deshalb sollte sich jeder mit der Bedienung von Feuerlöscher vertraut machen, bevor es brennt.
Auf jedem Feuerlöscher befindet sich eine Bedienungsanleitung, die in einfachen Worten und Piktogrammen seinen Einsatz erklärt:
- Sicherung entfernen
- Schlagknopf oder den Betätigungsgriff drücken
- Löschstrahl auf den Brandherd richten.
Dabei ist darauf zu achten, dass genügend Abstand zu den Flammen besteht.
Wartung
Feuerlöscher, die durch Gesetze oder Auflagen vorgeschrieben sind (z. B. für Betriebe oder Arbeitsstätten), müssen in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden.
Auch freiwillige angeschaffte Löscher (Privathaushalte) sollten regelmäßig geprüft werden.
Die Normung der Feuerlöcher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach Ablauf dieser zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit.
Besondere Umgebungsbedingungen (z. B. Stallgebäude) können die Wartungsfrist verkürzen.
Bei älteren Löschern muss zusätzlich alle 10 Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen (TÜV) erfolgen.
Veröffentlicht am 22. September 2019.