Einteilung, Definition und Übersicht der Gebäudeklassen
Definition der Gebäudeklassen
Die Einteilung und Definition der Gebäudeklassen haben gerade im baulichen Brandschutz eine wichtige Bedeutung. In den Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen – LBO) werden die Gebäude in fünf Gebäudeklassen (GK) eingestuft. Je nach Bundesland und LBO kann die Einteilung der GK voneinander abweichen.
Wichtig für die Einteilung ist Art, Höhe, Anzahl Nutzungseinheiten und die Brutto-Geschossfläche des Gebäudes. In der Regel lässt sich sagen, je höher das Gebäude, desto höher die Anforderungen an den Brandschutz.
Musterbauordnung
Die erste Musterbauordnung (MBO) wurde am 31. Oktober 1959 von der Bauministerkonferenz ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder eingeführt.
Die MBO soll die einzelnen LBO der Bundesländer vereinheitlichen und zu mehr Übersichtlichkeit führen. Sie wird auch als Standard- oder Mindestbauordnung bezeichnet. Die aktuelle Fassung der MBO stammt aus dem Jahr 2002 mit Änderung durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Mai 2016. Im Gegensatz zu den Landesbauordnungen ist sie kein Gesetz, sondern dient als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder.
Anlehnung an die Musterbauordnung
Die Landesbauordnungen lehnen sich an die Musterbauordnung an, um der eigenen LBO zu mehr Übersichtlichkeit zu verhelfen. In der Musterbauordnung (MBO) sind in § 2 (3) fünf Gebäudeklassen definiert, die inzwischen von allen Bundesländern bis auf NRW in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen wurden (August 2017). Allerdings dürfen die einzelnen Länder bei der Ausgestaltung ihrer LBO von der MBO abweichen.
Was ist die Landesbauordnung (LBO)?
Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Diese regelt auf Länderebene, was im betreffenden Bundesland technisch beim Bau zu beachten ist und wann eine Baugenehmigung nötig ist. Die Bauordnungen der einzelnen Länder weichen in einigen Punkten voneinander ab. So werden die Belange des Brandschutzes in bestimmten Bundesländern eher durch zusätzliche Verordnungen geregelt und nicht direkt in den LBO. Als Beispiel wäre hier Baden-Württemberg zu nennen. Die LBO gibt unter anderem keine Auskunft über Anforderungen an Bauteile. Diese werden in der allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) beschrieben. Man sollte sich demnach vorab darüber informieren, welche Verordnungen für das Bundesland des Bauvorhabens gültig sind.
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Nachfolgend die Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung (MBO)
Die Einteilung, Definition und Übersicht der Gebäudeklassen in den LBO können teilweise erheblich davon abweichen.
Was sind die bestimmenden Faktoren für die Einstufung der Gebäudeklassen?
Art und Nutzung eines Gebäudes
Die Art und die Nutzung eines Gebäudes bestimmt unter anderem, wie viele Personen sich dort zu welchen Zeiten aufhalten und um Brandfall evakuiert werden müssten. Bei Gebäuden mit einer besonders hohen Nutzerzahl wie Schulen oder Versammlungsstätten sind daher umfassendere Brandschutzmaßnahmen notwendig, um Personenrettung und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen, als bei einem geringen Personenaufkommen, wie etwa in landwirtschaftlichen Betrieben. Die Art entscheidet ebenfalls, ob es sich um ein reguläres Bauwerk handelt oder um einen Sonderbau. Neben den fünf Gebäudeklassen gibt es in § 2 (4) MBO Kriterien, nach denen Gebäude als Sonderbauten eingestuft werden müssen. Dazu gehören „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ z. B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Schulen usw. hier werden von jeder LBO eigene Brandschutzregelungen gefordert.
Höhe eines Gebäudes
Der entscheidende Wert ist hier die Höhe der Fußbodenoberkante des Fertigfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthalt möglich ist. Gemessen über dem Mittelwert der Geländeoberfläche. Je nach Gebäudetyp kann es demnach mehrstöckige Gebäude geben, deren OKFF dennoch mit 0 angegeben wird, da in den geschossen kein Aufenthaltsraum enthalten ist.
Beispiel
Ein typisches Beispiel hierfür sind Garagen. Dieser Wert ist besonders für die Feuerwehr von Interesse, da sie daraus ablesen, welche Mittel sie für die Rettung der im Gebäude befindlichen Personen benötigen. Bis zu einer Höhe von 7 m können die Personen meist über eine mehrteilige Steckleiter evakuiert werden. Diese gehört zur Standardausrüstung jeder Feuerwehr. Ab 7 m bis 13 m ist für die Personenrettung ein spezieller Hubwagen mit ausfahrbarem Rettungskorb nötig. Die meisten größeren Feuerwehrwachen verfügen über dieses Fahrzeug. Bei kleineren Wachen sollte vorher abgeklärt werden, on ein Hubrettungsfahrzeug vorhanden ist. Ab 13 m ist eine Rettung über die Geräte der Feuerwehr meist nicht mehr möglich und es bestehen hohe Anforderungen an die Rettungswege.
Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten
Dieser Wert spielt auch auf die zu rettenden Personenanzahl an und steht meist in Relation zur Größe des Gebäudes und seiner Nutzung. Nutzungseinheiten sind teilweise schwer zu definieren. Im Allgemeinen werden hier Räume, die einer bestimmten Nutzung zugeordnet werden können und eigenständig funktionieren, zusammengefasst. Ein Beispiel wären Büroräume einer Firma oder Geschäftsräume in einem ansonsten als Wohnhaus genutzten Gebäude. Wohnungen gelten immer als eigenständige Nutzungseinheit. Für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen müssen immer 2 voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Die Größe ist meist auf 400 m² beschränkt.
Brutto-Geschossfläche
Dieser Flächenwert ergibt sich aus den äußeren Maßen eines Geschosses (gemessen von Aussenmauer zu Aussenmauer). Es handelt sich um einen eher groben Richtwert, da für die Ermittlung kleinere Vor- und Rücksprünge, Terrassen und Balkone sowie an drei Seiten offene Sonnenschutzdächer bei der Berechnung weggelassen werden können. Auch dieser Wert gibt Aufschluss über die Größe der zu erwartenden Räume und den dafür nötigen Brandschutzmaßnahmen, um die Schutzziele “Rettung von Mensch und Tier” und “Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten” gewährleisten zu können.
Gebäudeklassen im Brandschutz
Veröffentlicht am 20. Oktober 2021.