Stadt Stuttgart verleiht Behnisch Architekten 1. Preis
Der Wettbewerb
Für das alte und nicht mehr sanierungsfähige Hallenbad im Stadtteil Zuffenhausen rief die Stadt Stuttgart einen nicht offenen Realisierungswettbewerb unter 20 Teilnehmern aus. Gesucht wurde ein charakterstarkes Konzept, das neben einem 25 m langen Schwimmbecken auch den parallelen Betrieb von Schul‐ und Vereinssport bei gleichzeitigem öffentlichen Badepublikum ermöglichte.
Unter den eingereichten Beiträgen wählte die Jury einstimmig am 19.05.2021 den Entwurf des Architekturbüros Behnisch Architekten zum Sieger und verliehen den ersten Preis für das Hallenbad Stuttgart- Zuffenhause.
Architektonisches Konzept
Der gekürte erste Preis für das Hallenbad Stuttgart- Zuffenhause ist ein klassisches Funktionsbad für Schulen, Vereine und den öffentlichen Badebetrieb. Eine Vielzahl an Angeboten für zahlreiche Badeaktivitäten und Kurse können von den benachbarten Schulen sowie den umliegenden Vereinen genutzt werden. Dieses Miteinander von unterschiedlichen, respektvoll interagierenden Badegästen ist heute eine überaus geschätzte Betriebsform. Das Hallenbad stellt eine wichtige Institution in der Stuttgarter Bäderlandschaft dar. Für die Zukunft ist gewünscht, dass neben der Nutzung von Schulen und Vereinen, das Bad für die Öffentlichkeit an sieben Tagen in der Woche ganzjährig zur Verfügung steh
Das neue Hallenbad soll mit der weiterhin eindeutigen Ausrichtung als Sport- und Familienbad und unter Berücksichtigung vielfältiger Aspekte der heute bereits gut funktionierenden Betriebsabläufen konzipiert werden. Neben den Erweiterungsflächen für die Sauna sollen ein Mehrzweckbecken mit Sprunganlage, ein Variobecken, sowie ein Eltern-Kind-Bereich realisiert werden. Die notwendigen Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Räumlichkeiten für die Verwaltung ergänzen das Raumprogramm um die notwendigen Funktionseinheiten.
(Quelle: Präsentationspläne Hallenbad Zuffenhausen, Behnisch Architekten, Stuttgart)
Brandschutz auch im Hallenbad
Das Brandschutzkonzept basiert auf der vom Entwurfsverfasser vorgegebenen inneren Logik des Wettbewerbsentwurfs. Das Gebäude hat eine Höhenausdehnung gem. Landesbauordnung (LBO) von 7 Metern und ist der Gebäudeklasse (GK) 3 zuzuordnen. Es handelt sich um einen Sonderbau. Entsprechend der Gebäudeklasse und dem Sonderbautatbestand werden tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile des Gebäudes feuerhemmend in Holz-Beton-Hybridbauweise hergestellt.
Zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege wird das Gebäude durch feuerhemmende Bauteile bzw. Türen in zwei Brandabschnitte geteilt, von denen jeder über einen eigenen baulichen Rettungsweg (Treppenraum) verfügt. Der zweite bauliche Rettungsweg erfolgt jeweils in den sicheren anderen Brandschabschnitt. Erdgeschossige Rettungswege führen über Ausgänge direkt ins Freie.
Veröffentlicht am 21. Mai 2021.