Die Grundlage für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement

Definition

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und versetzt den AG in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen:

  • Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden
  • Informationen und Schulungen für Arbeitnehmer anbieten
  • Durchführung notwendiger Maßnahmen organisieren und die notwendigen Maßnahmen ergreiben

“Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist”

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.

(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

(3) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 durchgeführt werden müssen.

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Gefährdungsbeurteilung - besonders wichtig beim Einsatz von Maschinen, Foto: Fa. Ruthmann

Veröffentlicht am 22. Mai 2020.